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Anwalt Knut
Der kleine Eisbär Knut ist eine Sache. Der große Braunbär Knut eine andere. Ein Anwalt aus München hatte ja geklagt, dass man letztes Jahr den Braunbären Bruno einfach abgeschossen hatte.
Die Klage wurde jetzt als unzulässig abgewiesen.
Es gebe kein Recht auf “Nicht-Entnahme des Bären aus der freien Natur”, so der Richter. Diese Juristen haben echt eine Art, sich auszudrücken, dass sich mir der Magen umdreht. Nicht-Entnahme …
Wie die wohl den Sex nennen würden, solche Richter? Sperma-Hinzufügung? Aber ein Recht auf Sex gibt es ja, auf sexuelle Selbstbestimmung. Das steht sogar im Grundgesetz. Von daher werden wir das wohl nie erfahren.